Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

22 Jan 2026

Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für...

Ab 18.08. nur noch digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

  Passbilder für Personalausweis und Reisepass   In der KW 33...

Buergerserviceportal

20 Feb 2026
19:00 -
Partnerwattturnier

Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
20 Feb 2026
19:00 -
Gallnerschützen - 1. Königsschießen
Gallnerschützen Rattiszell
Rattiszell, Schützenheim
21 Feb 2026
19:30 -
Preisgrasoberln Förderverein FF Wetzelsberg
Förderverein FF Wetzelsberg
Wetzelsberg, Sportheim
21 Feb 2026
19:30 -
Jagdversammlung Landorf - nichtöffentlich
Jagdversammlulng Landorf
Landorf, Sportheim
21 Feb 2026
19:30 -
FF Pilgramsberg - Jahreshauptversammlung
FF Pilgramsberg
Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
22 Feb 2026
10:00 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler Rattiszell

Haunkenzell, Gasthaus Silbersterne
22 Feb 2026
19:00 -
Wahlveranstaltung Christlicher Wählerblock Rattiszell
CWB Rattiszell
Pilgramsberg, Gasthaus "Zur schönen Aussicht" (Brandl)
22 Feb 2026
19:30 -
Förderverein Feuerwehrhaus Rattiszell - Jahreshauptversammlung
FF Rattiszell
Rattiszell, Feuerwehrhaus
26 Feb 2026
19:00 -
Wahlveranstaltung CSU Haunkenzell
CSU Haunkenzell
Rattiszell, Feuerwehrhaus
27 Feb 2026
Königsschießen, Schützenverein Waldeslust

Gemeinde Stallwang

Gemeinde Stallwang

Gemeinde Loitzendorf

Gemeinde Loitzendorf

Gemeinde Rattiszell

Gemeinde Rattiszell

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang