Einwohner- und Passamt am Di.21.04. von 10.00 bis 12.00 Uhr geschlossen

16 Apr 2026

Das Einwohnermeldeamt und Passamt ist am Dienstag, 21.04. von 10.00 bis 12.00...

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für...

Ab 18.08. nur noch digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

  Passbilder für Personalausweis und Reisepass   In der KW 33...

Buergerserviceportal

23 Apr 2026
14:00 -
Quartiersmanagement - Stadtführung in Straubing
Marietta Schwarzfischer, Quartiersmanagerin, Tel. 0175/9074093
Treffpunkt Stadtturm Straubing, Turmaufgang
25 Apr 2026
19:30 -
TSV Stallwang-Rattiszell - Jahreshauptversammlung
TSV Stallwang-Rattiszell
Stallwang, Vereinsheim
25 Apr 2026
19:30 -
Heimatverein - Volkstanztreffen in Teisnach
Heimatverein Loitzendorf
30 Apr 2026
Ortsvereine - Maibaumaufstellen
Heimatverein Loitzendorf
Loitzendorf
30 Apr 2026
18:00 -
Maibaumaufstellen - KLJB Rattiszell
KLJB Rattiszell
Asphaltbahn Schule Rattiszell
30 Apr 2026
18:30 -
Maibaumaufstellen - KLJB Pilgramsberg
KLJB Pilgramsberg
Pilgramsberg, Sportheim
30 Apr 2026
19:00 -
Maibaumaufstellen - FF Haunkenzell
FF Haunkenzell
Dorfplatz Haunkenzell
01 Mai 2026
Auszahlung Jagdpachtschilling
Jagdgenossenschaft Loitzendorf
Pfarrheim Loitzendorf
01 Mai 2026
Maiandacht Familie Gruber
Familie Gruber
01 Mai 2026
13:00 -
Maibaumaufstellen FF Schönstein
FF Schönstein
Schönstein, FW-Haus

 

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 notwendig

 

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Vorlage dieser Bestätigung ist für alle Meldepflichtigen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Wohnungsgeber ist die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, somit in der Regel der Vermieter.

Bisher bestand zudem die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung 2 Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug in das Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist 2 Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort

hier

abgerufen werden.

Zudem liegen sie im Einwohnermeldeamt der VG Stallwang zur Abholung bereit.

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