Briefwahl - Die Stimmzettel sind eingetroffen

03 Feb 2025

Briefwahl: Die Stimmzettel sind eingetroffen! Alle bis jetzt beantragten...

Buergerserviceportal

15 Feb 2025
19:30 -
Jagdversammlung Landorf
Jagdgenossenschaft Landorf
Landorf, Sportheim
18 Feb 2025
19:30 -
Sitzung des Gemeinderates Loitzendorf
Gemeinde Loitzendorf
Loitzendorf, Schulungsraum FF
24 Feb 2025
14:00 -
Senioren - Faschingsgaudi
Marietta Schwarzfischer, Tel. 09964/1484 (Fahrgelegenheit)
Rattiszell, Tagespflege Kinsachtal
26 Feb 2025
19:30 -
Bürgerversammlung Stallwang
Gemeinde Stallwang
Stallwang, Bürgersaal
01 Mär 2025
Faschingsgaudi Auer Schützen

01 Mär 2025
14:00 -
Kinderfasching Rattiszell
Förderkreis Kita Schule
Turnhalle der Grundschule Rattiszell
01 Mär 2025
19:30 -
Faschingsball FF Stallwang
FF Stallwang
Stallwang, Gasthaus "Zur Post"
07 Mär 2025
19:00 -
Wattturnier
Freie Wähler Ortsverband Rattiszell
Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
07 Mär 2025
19:30 -
Jagdversammlung Schönstein
Jagdgenossenschaft Schönstein
Wetzelsberg , Gasthaus Menacher
07 Mär 2025
19:30 -
Königsschießen Rattiszell
Galnerschützen Rattiszell
Schützenheim Rattiszell

 

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 notwendig

 

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Vorlage dieser Bestätigung ist für alle Meldepflichtigen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Wohnungsgeber ist die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, somit in der Regel der Vermieter.

Bisher bestand zudem die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung 2 Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug in das Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist 2 Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort

hier

abgerufen werden.

Zudem liegen sie im Einwohnermeldeamt der VG Stallwang zur Abholung bereit.

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