VG-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen.

28 Mai 2026

Die VG-Geschäftsstelle Stallwang ist am Freitag, 05. Juni 2026 geschlossen.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für...

Ab 18.08. nur noch digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

  Passbilder für Personalausweis und Reisepass   In der KW 33...

Buergerserviceportal

04 Jun 2026
08:30 -
Fronleichnam Pilgramsberg

Pilgramsberg, Kirche
04 Jun 2026
11:00 -
Sommerfest KuSK Rattiszell
KusK Rattiszell
Rattiszell, Feuerwehrhaus
04 Jun 2026
19:00 -
Fronleichnamsprozession
Pfarrei
Loitzendorf
07 Jun 2026
150-jähriges Gründungsfest FF Wetzelsberg 05. bis 08.06.2026
FF Wetzelsberg
Wetzelsberg
07 Jun 2026
19:00 -
Quartiersmanagement - 3. Treffen pflegende Angehörige
Marietta Schwarzfischer, Quartiersmanagerin, Tel. 0175/9074093
Altes Schulhaus Haunkenzell
11 Jun 2026
14:30 - 17:00
Strickcafe
Sabine Prebeck, Tel. 0152 04584165
Haunkenzell, Altes Schulhaus
12 Jun 2026
18:00 -
Sonnwendfeuer KLJB Pilgramsberg
KLJB Pilgramsberg
Bergera Haisl (Sportplatz)
13 Jun 2026
13:00 -
OGV Kindergruppe Haunkenzell - Besuch Bioimkerei
OGV Haunkenzell
19 Jun 2026
19:00 -
Sonnwendfeuer KLJB Rattiszell
KLJB Ratttiszell
Stelzlkreuz
20 Jun 2026
19:00 -
Sonnwendfeuer SV Wetzelsberg
SV Wetzelsberg
Wetzelsberg, Sportplatz
Gemeinde Stallwang

Gemeinde Stallwang

Gemeinde Loitzendorf

Gemeinde Loitzendorf

Gemeinde Rattiszell

Gemeinde Rattiszell

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang