Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von...

Ab 18.08. nur noch digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

  Passbilder für Personalausweis und Reisepass   In der KW 33...

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06 Sep 2025
15:00 -
Kräuterwanderung - OGV Zwergerl Haunkenzell
OGV Haunkenzell
Treffpunkt Dorfplatz Haunkenzell
06 Sep 2025
18:00 -
Hydrantenfest FF Pilgramsberg
FF Pilgramsberg
Pilgramsberg, Feuerwehrhaus
13 Sep 2025
Ausflug zum Ziegenhof-Cafe (Landfrauen und Seniorenecke 60Plus)
Erna Foierl, Tel. 0151/59858212
13 Sep 2025
Weinfest Heimatverein Loitzendorf
Heimatverein Loitzendorf
Loitzendorf
14 Sep 2025
09:30 -
Erntedank Rattiszell

Rattiszell
20 Sep 2025
13:00 - 17:00
Tagespflege Rattiszell - Tag der offenen Tür

Rattiszell
21 Sep 2025
19:30 -
Aufstellung Veranstaltungskalender

22 Sep 2025
14:30 -
Herbstfest Senioren
Marietta
Altes Schulhaus Haunkenzell
26 Sep 2025
19:00 -
Saisoneröffnungsschießen Schützenheim Rattiszell
Gallnerschützen Rattiszell
Rattiszell
27 Sep 2025
14:00 -
Dorfmeisterschaft Asphaltschießen - FF Rattiszell
FF Rattiszell
Gemeinde Stallwang

Gemeinde Stallwang

Gemeinde Loitzendorf

Gemeinde Loitzendorf

Gemeinde Rattiszell

Gemeinde Rattiszell

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt, das demnächst auf der Website der Gemeinde abrufbar sein wird. Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an die Gemeindeverwaltung zu senden.

Das Formular befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung. Bis zur Bereitstellung steht Ihnen Frau Inhofer für Fragen gerne zur Verfügung (Tel. 09964/640229).

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang