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Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsnetze ist in Kraft getreten

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

Ziel der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze). Damit sollen die in Gewerbe- undKumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Dazu sind aber gemäß der Breitbandrichtlinie die verschiedensten Verfahrensschritte notwendig.

Dabei können von diesem Breitbandausbau nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Heimarbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen, Behörden, usw. profitieren.

Die Gemeinde Stallwang wird hierzu potentielle Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete, Gewerbegebiete) festlegen, deren Ausbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für Netzbetreiber interessant sein könnte. Fürdiese Erschließungsgebiete muss nun der gewerbliche Bedarf für den Ausbau nachgewiesenen werden. Die geplanten Erschließungsgebiete entnehmen Sie bitte den anliegenden Übersichtskarten.

Die in den zu erschließenden Kumulationsgebieten ansässigen Gewerbetreibenden werden ersucht, ihren jetzigen oder auch zukünftigen Bandbreitenbedarf bis spätestens 30.09.2013 mittels des Fragebogens (siehe nachfolgenden Link) zu melden.

Ihre aktuelle Down- und Upstreamrate können Sie mit Hilfe des Geschwindigkeitstests der Bundesnetzagentur

unter folgendem Link ermitteln: www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test

 

Bitte senden Sie uns Ihren ausgefüllten Fragebogen per Post, Fax oder E-Mail zurück:

Postanschrift:
Gemeinde Stallwang
zu Hd. Herrn Aich
Straubinger Straße 18
94375 Stallwang
Fax: 09964 - 64 02 37
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind unverbindlich und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Zielsetzung ist eine flächendeckende Hochleistungsanbindung im Erschließungsgebiet. Für weitere Informationen zum Breitbandausbau stehen Ihnen unser Breitbandpate der Gemeinde Stallwang, Herr Franz Kerscher unter der Telefonnummer   09964 - 744 oder Herr Aich unter der Nr.09964 - 64 02 25 gerne zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Abfrageformular zur Bedarfsermittlung

Erschließungsgebiet 1

Erschließungsgebiet 2

Erschließungsgebiet gesamt

 

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Die Gemeinde Stallwang hat vom 30.08.2013 – 30.09.2013 eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung sowie eine Bedarfsbefragung der Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den veröffentlichten Erschließungsgebieten durchgeführt. Dabei haben insgesamt 13 Unternehmen einen Bedarf angemeldet.
 
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

140123_BE-Ergebnis.pdf

 

Start - Markterkundung

Die Gemeinde Stallwang führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

140124_MEK_NetzbetrAbfr_allg_Sta.pdf

Stand: 29.01.2014

Durch die Änderungen bei der Breitbandrichtlinie ist das o. a.  Markterkundungsverfahren (Stand: 29.01.2014) für das Förderverfahren nicht mehr von Bedeutung und wird daher abgeschlossen.
Das nachfolgend veröffentlichte Verfahren "Markterkundung neu" der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang, für die Mitgliedsgemeinden Stallwang und Rattiszell, berücksichtigt die Änderungen der Breitbandrichtlinie (BbR), die mit Wirkung vom 10.07.2014 in Kraft getreten sind, und ist nunmehr für das weitere Förderverfahren maßgebend.

 

Start - Markterkundung neu

Im Zuge der Aktualisierung der Breitbandrichtlinie (BbR) führt die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang im Auftrag ihrer Mitgliedsgemeinden ein Markterkundungsverfahren für den Bereich, umfassend die Gebiete der Mitgliedsgemeinden Stallwang und Rattiszell durch.
Hierzu wird auf die Homepage der VG Stallwang unter www.vg-stallwang.de verwiesen.
 
Stand: 19.08.2014
 

Ergebnis - Markterkundung neu

Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang hat vom 28.08.2014 bis 30.09.2014 für die Gemeinden Stallwang und Rattiszell eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt. Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist unter nachfolgendem Link abrufbar.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt:

150303_MEK-Ergebnis_Sta.pdf

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Stallwang führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.
 
Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

Bekanntmachung Auswahlverfahren:

150324_AV_Bekanntmachung Stallwang

Übersichtskarte mit den festgelegten Erschließungsgebieten:

150324_AV_Übersichtskarte

Stand: 25.03.2015
 
Der Abgabetermin für die Angebotsabgabe wird auf den 22.09.2015, 15:00 Uhr, verlängert.
(Einstellungsdatum: 06.07.2015)

 

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Stallwang hat vom 28.03.2015 bis 22.09.2015 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

151113_Auswahlentscheidung

Einstellung am: 16.11.2015

 

Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Stallwang bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Die Bestätigung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden:

151208_Freigabe Kooperationsvertrag

Einstellung am: 10.12.2015

 

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